Gefördert werden können, betriebsnotwendigen Ausgaben für
Kleinst-, Kleine und Mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)
– einschließlich Freiberufler inklusive Kulturschaffenden – mit Sitz und Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Tätigkeit als Soloselbstständiger oder Freiberufler einschließlich der Tätigkeit als Kulturschaffender muss im Vollerwerb ausgeübt werden. Das Unternehmen muss seine Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben.
Antragsfrist bis zum 31.03.2021
Gewährt wird ein Zuschuss als Darlehen (Laufzeit von max. 96 Monaten) bis 20.000 EUR (zinsfrei)
Darlehen zwischen 20.001 EUR und 200.000 EUR sind im ersten Jahr zinsfrei, danach fallen Zinsen in Höhe von 3,69 % p.a. an. Das erste Jahr ist tilgungsfrei.
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