S T E L L E N A U S S C H R E I B U N G – – – Staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d)
Die Stadt Crivitz schreibt eine Stelle als
Staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d)
aus. Der Einsatzort ist die Kita „Uns Lütten“ in Crivitz.
Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt mit 30 Stunden/Woche unbefristet zu besetzten.
Die Eingruppierung erfolgt nach TVöD in der Entgeltgruppe S8a des Sozial- und Erziehungsdienstes.
Ihre Aufgaben:
– Förderung der Kinder entsprechend ihrer individuellen Besonderheiten
– Stärkung der Kompetenzen jedes einzelnen Kindes
– Durchführung von Entwicklungsgesprächen
– Organisation und Durchführung von Elternversammlungen
– Eingewöhnung der Kinder nach dem Berliner Modell
– Führen des Gruppentagebuchs
– Mitwirkung bei der Organisation und Durchführung von Festen und Veranstaltungen
Was Sie mitbringen:
– eine staatliche Anerkennung zum Erzieher (m/w/d) oder eine vergleichbare pädagogische Berufsausbildung gemäß § 2 Abs. 7 i. V. m. § 13 KiföG M-V
– organisatorisches Geschick sowie selbständiges Arbeiten
– Flexibilität, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Loyalität
– Führerschein Klasse B erwünscht
Wir bieten:
– ein aufgeschlossenes und freundliches Erzieherteam
– interessante und vielfältige Arbeitsaufgaben
– ein hohes Maß an Eigenverantwortung
– tarifgemäße Vergütung unter Berücksichtigung Ihrer bisherigen Berufserfahrung
– Zulage für den Sozial- und Erziehungsdienst
– Möglichkeit der Umwandlung der Zulage in bis zu zwei Tage Arbeitsbefreiung
– 30 Tage Urlaub, zzgl. zweier Tage Arbeitsbefreiung am 24.12. und 31.12. sowie bis zu zwei Regenerationstage
– betriebliche Zusatzversorgung
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte schriftlich bis zum 10.03.2024 per E-Mail unter Angabe der Kennung 2024/GKZ_03/01 an bewerbung@amtcrivitz.de oder postalisch an:
Amt Crivitz
Amt für zentrale Dienste
Amtsstraße 5
19089 Crivitz.
Mit dem Einreichen Ihrer Bewerbung willigen Sie in die Verarbeitung Ihrer betreffenden personenbezogenen Daten für den Zweck des Bewerbungsverfahrens ein.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können nicht erstattet werden.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
B. Brusch-Gamm
Bürgermeisterin