Der Landkreis Ludwigslust-Parchim informiert: Eltern-Entschädigung in der Corona-Krise
Seit heute (30.03.2020) gilt eine neue Regelung zur Eltern-Entschädigung in der Corona-Krise. Erwerbstätige Sorgeberechtigte, die ihre Kinder wegen Schul- und Kita-Schließungen jetzt selbst betreuen müssen, können Verdienstausfälle erleiden. Zur Abfederung dieser besonderen Härten wird
gemäß Infektionsschutzgesetz eine Möglichkeit der Lohnfortzahlung für Eltern geschaffen, die sogenannte „Eltern-Entschädigung“. Der Antrag auf Eltern-Entschädigung muss vom Arbeitgeber gestellt werden. Darüber informiert das Landesamt für Gesundheit und Soziales auf seiner Internetseite.
Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 1 a Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Das vollständig ausgefüllte und ausgedruckte Antragsformular schicken Sie bitte an folgende Adresse:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Stichwort: Eltern-Entschädigung
Friedrich-Engels-Straße 47
19061 Schwerin
Für Ihre Fragen ist montags bis freitags von 08:00 bis 16:00 Uhr ein Bürgertelefon unter folgender Telefonummer geschaltet:
0385 399-1111
Sie können auch eine E-Mail mit Ihren Fragen schicken:
eltern.entschaedigung@lagus.mv-regierung.de