Amtliche Bekanntmachung -Bauvorhaben Windkraftanlagen Gemarkung Wessin
Amtliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.V.m. § 5 Abs. 2 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG)
Bekanntmachung des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
vom 4. Juli 2019
Die Kloss New Energy GmbH & Co. KG (Meschendorfer Weg 12, 18230 Rerik) plant die Errichtung und den Betrieb von 20 Windkraftanlagen (WKA) im Windeignungsgebiet Wessin (45/18), Gemarkung Wessin, Flur 4: Flurstücke 178, 177, 172, 167, 165, 164, 163, 161, 160, 159, 158, 157, 156, 115/1, 114/1, 113/1, 110, 109, 108, 107, 106, 104, 103, 100, 99, 98, 91 und 90, Gemarkung Barnin, Flur 1: Flurstücke 316, 313 und 312, Gemarkung Zapel Hof, Flur 1: Flurstücke 145 und 20. Geplant sind 20 WKA vom Typ Enercon E 138 mit einer Leistung von je 3,5 MW und einer Gesamthöhe von 230 m zzgl. einer Fundamenterhöhung von 3 m.
Die Anlage soll voraussichtlich im Jahr 2020 in Betrieb genommen werden.
Für das Errichten und Betreiben der Anlagen ist eine Genehmigung nach § 4 BImSchG beantragt.
Für das Vorhaben wurde gem. § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine freiwillige Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg.
Der Antrag und die Unterlagen werden gemäß § 10 Abs. 3 BImSchG in Verbindung mit der Neunten Verordnung über die Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) einen Monat zur Einsichtnahme ausgelegt.
Die ausgelegten Unterlagen enthalten auch den Bericht über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Bericht).
Die ebenfalls auszulegenden entscheidungserheblichen Berichte und Stellungnahmen die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahren vorliegen sind:
– Fachgutachten des Antragstellers (Schall, Schatten, Turbolenzen, Natur- und Artenschutz)
– Stellungnahmen folgender Beteiligter:
o Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Mecklenburg-Vorpommern
o Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Brand und Katastrophenschutz
o Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Wasser und Boden
o Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Bauordnung, Straßen und Tiefbau
o Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
o Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung
o Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
o Straßenbauamt Schwerin
Die Auslegung erfolgt vom 29. Juli 2019 bis einschließlich 28. August 2019
1. im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Abt. Immissions- und Klimaschutz, Abfall- Kreislaufwirtschaft, 1. OG, Bleicherufer 13, 19053 Schwerin
Montag bis Mittwoch: 7:30 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 7:30 – 17:00 Uhr
Freitag: 7:30 – 12:00 Uhr
2. im Amt Crivitz
Raum 125, Amtsstraße 5, 19089 Crivitz
Montag und Freitag: 8:00 – 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung mit dem Amt Crivitz (03863 5454 430).
Des Weiteren können im UVP-Portal M-V (www.uvp-verbund.de/mv) der UVP-Bericht und die das Vorhaben betreffenden umweltrelevanten entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorgelegen haben, während des o.g. Auslegungszeitraumes eingesehen werden.
Einwendungen gegen das Vorhaben können vom 29. Juli 2019 bis einschließlich 28. September 2019 schriftlich oder per E-Mail (StALUWM-Einwendungen@staluwm.mv-regierung.de) unter dem Betreff: „Einwendung WKA Wessin“ als beigefügtes unterschriebenes Dokument (z.B. als PDF) bei den o. g. Behörden erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Einwendungen müssen erkennen lassen, welches Rechtsgut oder Interesse aus der Sicht des Einwenders verletzt wird. Die Einwendungen werden der Antragstellerin sowie denjenigen im Verfahren beteiligten Behörden bekannt gegeben, deren Aufgabenbereich von den Einwendungen berührt ist.
Der Einwender kann verlangen, dass sein Name und seine Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder der Personen, die Einwendungen erhoben haben,
am 28. Januar 2020 ab 8:30 Uhr
im Evita Forum Demen,
Ziolkowskiring 50, 19089 Demen
und, falls erforderlich, am Folgetag erörtert.
Der Erörterungstermin ist öffentlich (§ 18 Abs. 1 der 9. BImSchV) und wird auf Grund einer Ermessensentscheidung der Genehmigungsbehörde durchgeführt (§ 10 Abs. 6 BImSchG). Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Das StALU WM wird als Genehmigungsbehörde über den Antrag nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entscheiden.